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Liebe Fesselnde,

nach rund 2 jährigem Prozess im Austausch mit dem Finanzamt können wir nun mit Stolz verkünden, dass wir den Anforderungen an einen gemeinnützigen Verein gerecht werden und das Finanzamt uns nun auch eben jenen Status anerkennt!

In der Begründung heißt es:

„Die Körperschaft fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Kunst und Kultur (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
  • Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder Ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr 10 AO)
  • Förderung des Sports (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO)“

Damit ist der Prozess der Vereinsgründung nach fast 4 Jahren (Seit den ersten Planungen) nun endlich abgeschlossen! 🙂